Was auf dem Spiel steht

Numéro 17 – Mars 2008

Die Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande, die im Auftrag der Kantone die Lotterien durchführen, werden von ver­schiedenen Seiten hart bedrängt. Die Initiative « Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls » ist der Versuch, das Lotterie­wesen, so wie es heute geregelt ist, in der Verfassung festzuschreiben. Damit sollen die Erträge für Kultur und Sport gesichert werden.

Die Landeslotterie sei ein Segen, sagt der Bündner Regierungsrat Claudio Lardi in unserem Interview. Seine Meinung deckt sich mit jener der Regierungsräte, die in der ganzen Schweiz für Kultur und Sport verantwortlich sind. Dank der Gelder aus dem Lotterie- und dem Sportfonds können Kul­tur, Sport und Soziales jedes Jahr mit mehr als einer halben Milliarde Franken unter­stützt werden. Davon profitieren Tau­sende von Veranstaltungen, kulturellen In­stitutionen, Sportvereinen, Sportlern und Kul­turschaffenden im ganzen Land.

Dieser Geldsegen weckt aber auch Begehr­lichkeiten von verschiedenen Seiten. So möchte sich der Bund gerne ein grösseres Stück von den Einnahmen aus den Geld­spielen abschneiden, grosse Organisa­tion­en, vor allem im Humanitären- und im Um­welt­schutzbereich, möchten am lieb­sten selber Lotterien veranstalten, und private inter­­nationale Firmen drängen auf eine Liberal­­isierung des Lotteriewesens, um auch in der Schweiz Geschäfte machen zu können. Bereits Realität ist die Konkurrenz von Geldspielen im Internet, die bislang kaum kontrolliert und bekämpft wird.

Wenn der Bund erst einmal die Hoheit über das Lotteriewesen hat, wird er auch versuchen, die so generierten Gelder in die eigene Kasse umzuleiten.

Bund und Kantone kämpfen um Kompetenzen

Die zentrale Auseinandersetzung ist je­doch im Moment jene zwischen dem Bund und den Kan­tonen. Der Bund versucht auf ver­schie­denen Ebenen, die Kompetenzen der Kant­one im Lotteriewesen zu beschneiden oder ihnen diese ganz zu entreis­sen. So sah die Re­vision des Lotteriegesetzes die Möglich­keit vor, den Kantonen die Kompe­tenz zur Be­wil­ligung von Grosslotterien zu ent­ziehen und diese beim Bund zu zentrali­sieren. Nachdem der Entwurf von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden war, hat der Bundesrat die Ge­setzes­revision 2004 sistiert, und die Kant­one haben die Lotterie­ordnung in einem Konkordat neu geregelt. Doch das Ringen geht weiter, die Revision des rund 80-jährigen « Bundesgesetzes be­treffend die Lotterien und gewerbs­mäs­si­gen Wetten » ist nicht end­gültig vom Tisch. Wenn der Bund erst einmal die Hoheit über das Lotterie­wesen hat, wird er auch versuchen, die so generierten Gelder in die eigene Kasse um­zu­leiten, etwa indem sie für die AHV eingesetzt werden wie die Abgaben der Casinos. Die Kantone, und damit Kultur und Sport, würden dann leer ausgehen.

Um zu dokumentieren, dass das Lotterie­ge-setz nicht mehr tauglich ist und der Bund im Lotteriebereich mehr Kompetenzen erhalten müsste, führen einzelne Instanzen des Bun­des, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) und die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK), einen eigentlichen Kleinkrieg gegen Swisslos, Interkantonale Landeslotterie und die Loterie Romande. Die Bundes­be­hörden ver­suchen, die Lancierung neuer Produkte und Ab­satzformen der Lotterie­gesell­schaf­ten zu unterbinden und bedrohen so deren wirtschaftliche Zukunft. Das wichtig­ste Bei­spiel ist das Verbot der bisher nur in der West­schweiz eingesetzten Tactilo-Geräte, mit denen elektronische Rubbellose verkauft werden, durch die ESBK. Die ESBK stellt sich auf den Standpunkt, bei den über die Tactilo-Geräte verkauften Losen handle es sich nicht um eine Lot­terie, sondern um Glücks­spiel­automaten. Deshalb dürf­ten diese Geräte nicht in Cafés oder Restau­rants auf­gestellt werden, sondern nur in Casinos. Die Loterie Romande hat gegen diesen Entscheid rekurriert. Der Prozess ist im Moment vor Bundes­ver­waltungs­gericht hängig und dürfte schlussendlich vom Bundesgericht entschieden werden. Für die Loterie Romande geht es um viel Geld: die Tactilos spielen mehr als ein Drittel des jährlichen Gewinns von 180 Millionen Franken ein. In der Deutschschweiz gab es ebenfalls ein Projekt für ein ähnli­ches Gerät, das wegen des Rechts­streits auf Eis ge­legt wurde. « Das Gerät dürfte inzwischen ver­altet sein », erklärt Swisslos-Direktor Roger Fasnacht und kritisiert, die unnötige Aus­ein­ander­setz­ung um den Tactilo führe da­zu, dass der Hand­lungs­spiel­raum bei der Pro­dukt­ent­wick­lung un­klar und ein­ge­schränkt sei.

In allen westeuropäischen Ländern werden die Gewinne aus den Lotterien und den Sportwetten in erster Linie für das Gemeinwohl und den Sport eingesetzt.

Sowohl Swisslos wie auch die Loterie Ro­mande gehen davon aus, dass der Tactilo-Prozess gewonnen werden kann. Die ständige Obstruktion durch den Bund macht den Lot­terien aber zu schaffen. Swisslos-Direktor Fasnacht spricht Klartext: « Wenn jede Modernisierung von Lotterie­produk­ten Gegenstand von Attacken von Bundes­instanzen gegen kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden wird, werden die Lot­terien in ihrer Existenz bedroht. » Denn sie sind dringend darauf angewiesen, ihr An­ge­bot zu modernisieren, um sich veränder­ten Kundenbedürfnissen anzupassen und der inter­nationalen Kon­kurrenz, vor allem auf dem Internet, Paroli bieten zu können.

Private möchten Kasse machen

Während Bundesinstanzen auf der einen Seite die Modernisierung der Lotterie­an­­ge­bote behindern, versuchen auf der anderen Seite private Firmen und die dahinter stehenden privaten Investoren, die Lotterie- und Sport­wetten­regulierung in der EU und in der Schweiz zu verändern. In allen west­europäischen Ländern werden die Gewinne aus den Lotterien und den Sportwetten in erster Linie für das Gemeinwohl und den Sport eingesetzt. Dabei geht es um Mil­liar­denbeträge, deshalb erstaunt es nicht, dass sich private Investoren und Investment­banker diese lukrative Einnahmequelle er­sch­liessen möchten.

Die Verlagerung der Kompetenzen von den Kantonen zum Bund wäre der erste Schritt zu einer Liberalisierung des Lotteriewesens. Eine Liberalisierung hätte zur Folge, dass die Einnahmen von Swisslos und Loterie Romande zurückgehen würden. Einerseits, weil ein Teil des Gewinns an private An­bieter abfliessen würde, andererseits, weil wegen der Konkurrenz ein grösserer Anteil der Spieleinsätze für Marketing und höhere Gewinnausschüttungen eingesetzt werden müsste.

Welch verheerende und für einzelne An­bie­ter ruinöse Dimensionen der Konkurrenz­kampf annehmen könnte, hat man in der Schweiz in den 1920er-Jahren bereits einmal erlebt, als das nicht regulierte Lotteriewesen ausser Kontrolle geriet. Auf den Wildwuchs hat man damals mit dem heute noch gültigen Lot­terie­gesetz reagiert, das den Kanton­en dieKompetenz für die Veranstaltung von Lot­terien zuschreibt und bestimmt, dass die Ge­win­ne für wohltätige oder ge­mein­nützige Zwecke verwendet werden müssen. Auchdieser Grundsatz wäre bei einer Liberalisie­rung in Gefahr. Statt für das Gemeinwohl eingesetzt zu werden, würde zumindest ein Teil der Ge­win­ne privatisiert. Dagegen wendet sich die Initiative, indem sie den Grundsatz, in der Verfassung festschreiben, die vom Bund und den Kantonen bewilligten Geldspiele muessten dem Gemeinwohl dienen.

Mit der Initiative lassen sich nicht alle diese Probleme auf einmal lösen. Aber ein klares Bekenntnis des Volkes zur bestehenden Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen – der Bund ist für die Casinos zuständig, die Kantone für die Lotterien – und zum Grund­satz, dass die Ge­win­ne aus den Geld­spielen dem Ge­mein­wohl dienen müs­sen, wäre ein starkes politisches Zei­chen gegen die Liberalisierung und Privatisie­rung der Lotto­ge­winne. Ein solches Zeichenbrau­cht es heute, damit die Lotteriegelder auch künftig für Kultur und Sport eingesetzt werden können.